Betrachtet man das Luftbild einschließlich Kataster fällt auf, dass einige Wege und Wegränder im Untersuchungsgebiet unter den Pflug geraten sind. Grasbewachsene Wege sind wichtige Strukturen innerhalb der Feldflur, da sie den Grenzlinienanteil und somit auch den Anteil potentieller Bruthabitate erhöht. Darüber hinaus bieten sie Rebhühnern die Möglichkeit sich in diesem Bereich nach Niederschlägen zu trocken. Insbesondere bei Küken kann dies ein Verklammen und damit den Tod verhindern. Zusätzlich bieten die Wege Möglichkeiten der Nahrungsaufnahme, auch wenn diese Nahrungsquelle aufgrund der geringen Pflanzendiversität und der folglich geringen Insektendichte eher gering ausfällt.
Die durchschnittliche Wegebreite beträgt laut Kataster 4 m. Hierbei entfallen ca. 3 m auf den eigentlichen Weg und jeweils ca. 0,5 m auf die jeweiligen Wegebankette. Teilweise sind auch diese Wegebankette im Untersuchungsgebiet kaum vorhanden.
Sinnvoll ist es daher die landwirtschaftlichen Wege im Untersuchungsgebiet wiederherzustellen. Eine Aufwertung der nur 0,5 m breiten Wegränder wird als nicht zielführend betrachtet, da sie regelmäßig von landwirtschaftlichen Maschinen überfahren werden und in der Abdrift von Pflanzenschutzmittel und Düngemittel liegen. Sinnvoller erscheint es in diesem Zusammenhang breite Weg- und Grabenränder in der Brutzeit des Rebhuhns nicht vor dem 15. August zu mulchen.
Falls landwirtschaftliche Wege und Wegränder aus landwirtschaftlicher Sicht nicht vor Ort wiederhergestellt werden sollen, ist es zielführender einen Ausgleich dieser Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu schaffen. Hierbei kann die Fläche die unter den Pflug geraten ist, an anderer Stelle durch die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen in einer entsprechenden Breite parallel zur Bewirtschaftungsrichtung angelegt werden. Hierbei ist es auch möglich die Flächen mehrerer Bewirtschafter zusammenzulegen um einen Ausgleich im Rahmen der hessischen Kompensationsverordnung (KV) zu schaffen. Dabei sollten Blühstreifen mit einer Breite von 20 m erzielt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Flächen im Gegenzug auch wirklich an den gut geeigneten Bruthabitaten der Art errichtet werden und nicht auf staunassen oder beschatteten Habitaten entlang von Gehölzbeständen, Straßen oder vielbegangenen Spazierwegen.
Vorausgesetzt es handelt sich um einen grasbewachsenen Feldweg (10.620 =21 WP)[1] der in Ackerland (11.191= 16 WP) umgewandelt worden ist, ist für jeden m² in Anspruch genommenen Feldweges ein Ausgleich von 5 Wertpunkten zu schaffen. Bei der Berechnung wurde der artenarme Wegrand mit ebenfalls 21 WP berechnet.
Sollen für den Ausgleich lineare Feldraine (9.130 (B) = 39 WP) auf Ackerland (16 WP) geschaffen werden, sind für jeden m² 23 Wertpunkte zu liefern. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für jeweils 1 m² Feldweg ca. 0,22 m² Feldraine (5 WP/m² : 23 WP/m²) entwickelt werden können.
[1] Biotoptyp und Wertpunkt nach KV 2015