Eine Neuanlage von Gehölzen sollte in offenen Agrarlandschaften soweit wie möglich vermieden werden. Rebhühner benötigen nicht zwingend Heckenstrukturen für ihre Fortpflanzung. Sie bieten meist mehr Konflikte durch mangelnde Pflege und eine erhöhte Prädationsgefahr. Negativ wirken sich insbesondere dann auch Gehölzpflanzungen mit Bäumen innerhalb dieser Bereiche aus. Vielfach werden auch bei der Anlage von Ausgleichsflächen innerhalb der Agrarlandschaft Bäume zweiter, wenn nicht sogar erster Ordnung in diese Feldgehölze eingebracht, ohne den Bedürfnissen der Offenlandarten Rechnung zu tragen.
Typisch in diesem Zusammenhang sind auch die allee- oder baumreihenartigen Anpflanzungen des Straßenbegleitgrüns als Gestaltungs- oder Ausgleichsmaßnahme.
Bei der Anlage von Ausgleichsmaßnahmen sollte auf die Anlage von Gehölzstrukturen im Offenland verzichtet und stattdessen die wichtigen Brutplätze in Form von Blühstreifen oder Brachen in der Offenlandschaft geschaffen werden.
Die Finanzierung der Maßnahme kann in Vogelschutzgebieten über Fördermittel zur Bewirtschaftung dieser Schutzgebiete erfolgen, da viele Offenlandarten wie der Kiebitz ebenfalls Gehölze meiden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme nicht mit anderen Arten, wie Spechten, etc. im Konflikt steht. Welche Gehölze innerhalb der Schutzgebiete zu roden oder auf den Stock zu setzen sind, ist im Einzelfall zu betrachten. Wichtig wäre es, dass die Maßnahme bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Vogelschutzgebiete berücksichtigt werden.
Synergieeffekte für weitere Arten
Die Grauammer kann auch von einer Heckenpflege profitieren. Da sie wie das Rebhuhn auch einen Abstand zu geschlossenen Gehölzen und Wälder von 100 oder 200 m einhält. Der Abstand zu Siedlungen ist dagegen meist geringer (Sacher und Bauschmann 2011).
Der Kiebitz bevorzugt ebenfalls baumlose Brutplätze (Stübing und Bauschmann 2011). Da die Art im hessischen Ried überwiegend auf Ackerland brütet, ist es auch sinnvoll in diesen Bereichen Einzelbäume zu entfernen oder eine Gehölzpflege durchzuführen.
In den bekannten ehemaligen Brutgebieten des Brachvogels ist der offene Landschaftscharakter zu erhalten bzw. zu fördern um eine Wiederansiedlung nicht gänzlich durch Zugvögel auszuschließen. Gehölzbeseitigungen und Gehölzpflegeschnitte werden daher als Notwendigkeit zur Verbesserung der Brutplatzqualität betrachtet (Bauschmann et al. 2011b).