Rebhuhnhegering Groß-Gerau und IG Offenlandarten

Agrarmaßnahmen

Unter folgenden Punkt werden Maßnahmen ermittelt, welche die Population im Untersuchungsgebiet mindestens stabilisiert bzw. sogar fördern kann. Um dieses Ziel zu erreichen, soll schwerpunktmäßig auf das bestehende Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen, kurz HALM, Artenhilfskonzepte anderer Arten des Offenlandes und das sogenannte Greening zurückgegriffen werden.

Es soll dargelegt werden in welcher Weise die bestehenden Konzepte und Vorgaben aus dem Greening sinnvoll für den Schutz des Rebhuhns angewandt werden können bzw. wie diese auch ggf. angepasst werden müssen. Darüber hinaus wird auch noch auf Maßnahmen hingewiesen, welche nicht durch die bestehenden Programme finanziert werden können.

Es erfolgt auch eine Bewertung der Maßnahmen in Hinblick auf ihre Eignung als Brutplatz und die Kükenaufzucht, deren Deckungseigenschaften und Nahrungsverfügbarkeit von Herbst bis ins darauffolgende Frühjahr. Da der Reproduktionserfolg der entscheidende Faktor für die Etablierung einer stabilen bzw. einer zunehmenden Population ist, wird bei der Bewertung hierbei ein Schwerpunkt auf die Brut- und Kükenaufzucht gelegt. Es kann daher bei der Bewertung vorkommen, dass eine Maßnahme welche auf den ersten Blick für die Biodiversität als positiv eingestuft wird, aber für die Anlage eines Erstgeleges nicht geeignet ist, eine schlechtere Bewertung erhält.

Neben dem HALM-Förderprogramm besteht die Möglichkeit mittels Greening Maßnahmen für das Rebhuhn zu treffen. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung einer Basisprämie im Rahmen der EU-Agrarpolitik, auf allen ihren beihilfefähigen Flächen Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz leisten. Für die Umsetzung dieser Maßnahme erhalten die Betriebsinhaber eine sogenannte Greening-Prämie. Das Greening gliedert sich in 3 Maßnahmenkomplexe:

·       die Anbaudiversifizierung,

·       den Erhalt des Dauergrünlands und

·       die Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (sogenannte „ökologische Vorrangflächen“).

Betrachtet werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit die ökologischen Vorrangflächen und ihre Eignung zur Förderung der Rebhuhnpopulation. Diese ökologischen Vorrangflächen sind von Betriebsinhabern anzulegen, deren Ackerlandanteil mehr als 15 Hektar beträgt. Grundsätzlich sind 5% der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen anzulegen. Für die einzelnen Typen von Vorrangflächen sieht die EU Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren vor. Diese bewegen sich in einer Größenordnung von 0,3 bis 2,0 (BMEL 2015).