Ackerrandstreifen im HALM
Gefördert wird im HALM auch die Anlage von Ackerrandstreifen. Voraussetzung ist hierbei, dass der Betriebsinhaber jährlich Ackerrandstreifen in etablierten Hauptkulturen anlegt. Ausgenommen sind hierbei Mais, Brachen, Ackerfutter oder hochwüchsige Energiepflanzen.
Die Mindestbreite beträgt 5 m und die Maximalbreite 30 m. Die Mindestgrößte der Ackerrandstreifen beträgt 0,1 ha.
Nach der Aussaat bis zur Ernte sind keine weiteren Bearbeitungs- oder Pflegemaßnahmen gestattet. Darunter zählt auch die mechanische Wildkrautregulierung sowie das Eggen und Striegeln der jungen Saat. Der Aufwuchs kann genutzt werden. Ein Wechsel der Fläche ist zulässig.
Die jährliche Zuwendung beträgt 660 € je ha Ackerrandstreifen. Eine Zuwendung entfällt auf Flächen auf denen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und stickstoffhaltigem Düngemittel rechtlich verboten ist.
Bewertung und Optimierung von Ackerrandstreifen
Durch den Verzicht von Pflanzenschutzmitteln ist es möglich, dass sich innerhalb des Ackerrandstreifens wieder Insekten ansiedeln können, verstärkt wird der Effekt von aufkommenden Ackerwildkräutern. Durch das erhöhte Insektenvorkommen können Rebhuhnküken wieder das lebenswichtige tierische Eiweiß innerhalb der ersten beiden Lebenswochen aufnehmen. Auf der Verpflichtungsfläche sollte eine Winterfrucht angebaut werden, insbesondere Winterweizen eignet sich hierfür, da es sich hierbei um eine Kultur handelt, welche vom Rebhuhn auch als Brutplatz angenommen werden kann. Sommerkulturen stellen meist keinen geeigneten Brutplatz dar. Bei Raps ist dies ebenfalls unwahrscheinlich. Darüber hinaus hat sich bei einem Ackerrandstreifen auf einer Winterrapsfläche im Landkreis Groß-Gerau gezeigt, dass ich hier kaum Begleitflora ausgebildet hat. Dies könnte darin begründet sein, dass Winterraps ein sehr schnelles und dichtes Wachstum besitzt und somit Ackerunkräuter kaum konkurrenzfähig sind.
Zusätzlich zu der Vergütung spart der Bewirtschafter auf der Fläche Kosten für Pflanzenschutz- und Düngemittel. Allein die Kosten für die Pflanzenschutz- und Düngemittel betragen pro ha ca. 500 €, zusätzlich zu den 660 € für die HALM-Förderung. Sogar wenn das Getreide auf dem Ackerrandstreifen aufgrund seiner Verunkrautung überhaupt nicht verwertbar sein sollte, entspricht die Förderung in etwa dem was bei einem Durchschnittsertrag von 70 dt / ha im Landkreis Groß-Gerau zu erwarten sind. Zumindest ist davon auszugehen, dass der reduzierte Ertrag eines Feldrandstreifens bei den durchschnittlichen Ertragsmengen immer noch über dem des mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Streifens liegt. Dies ist insbesondere durch die aktuellen niedrigen Getreidepreise der Fall.
Durch die jährliche Rotation der Wintergetreidefläche können im folgenden Jahr auf dieser Fläche wieder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Mit erhöhten Kosten für die Unkrautbekämpfung ist nicht zu rechnen, da sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an der Flächengröße und nicht an der Menge aufkommender Wildpflanzen richtet. Da es sich hierbei ebenfalls nur um eine einjährige Maßnahme handelt, wird die Verfügbarkeit der Insektennahrung mit mittel bis gut eingeschätzt.
Bewertung Ackerrandstreifen (HALM)
Brutdeckung | Insektennahrung | Winternahrung | Winterdeckung |
o | o bis + | – | – |
Eignung: ++ = sehr gut, + = gut, o = mittel, – nicht gegeben