HALM bietet die Möglichkeit einjährige Blühstreifen anzulegen. Die Vorgaben zur Anlage der einjährigen Blühstreifen sind ähnlich zu den mehrjährigen Blühstreifen. Es werden hierbei 2 Varianten der einjährigen Blühstreifen unterschieden:
Variante a): Der Umbruch darf nicht vor dem 15. September des jeweiligen Verpflichtungsjahres erfolgen.
Variante b): Vom ersten bis zum vorletzten Verpflichtungsjahr darf der Umbruch nicht vor dem 31. Januar des Folgejahres erfolgen, im letzten Verpflichtungsjahr nicht vor dem 31. Dezember des Verpflichtungsjahres.
Die Förderhöhe für die Variante a. beträgt 600 € und für die Variante b. 700 €
Im Detail soll nicht auf die unterschiedlichen Vorgaben bei der Anlage der einjährigen und mehrjährigen näher eingegangen werden.
Bewertung der einjährigen Blühstreifen
Die Bewertung der einjährigen Blühstreifen entspricht in etwa der Bewertung der Feldränder und Brachflächen aus dem Greening. Die einjährigen Blühstreifen besitzen ebenfalls keine Eignung zur Anlage eines Erstgeleges. Sie können lediglich zur Nahrungsaufnahme im Sommer bzw. zur Anlage eines Zweitgeleges dienen. Dazu ist es aber nötig, dass sie im Umfeld von geeigneten Brutplätzen des Rebhuhns liegen. Bei der Variante b ist zu mindestens eine Winterdeckung bis zum 31. Januar des Folgejahres gegeben.
Sollte seitens der Landwirtschaft die Anlage von einjährigen Blühstreifen gewünscht sein, ist die Variante b aufgrund ihrer längeren Standzeit bis Ende Januar zu bevorzugen. Optimal wäre es den Blühstreifen bis Ende Februar bzw. bis vor der Neueinsaat einer Sommerkultur zu erhalten.
Im Gegensatz zu dem mehrjährigen Blühstreifen ist der einjährige Blühstreifen in der Eignung als Rebhuhnhabitat in allen Punkten deutlich unterlegen. Die alleinige Anlage von einjährigen Blühstreifen ist aufgrund der fehlenden Eignung als Nistplatz für die Anlage eines Erstgeleges kaum in der Lage eine Rebhuhnpopulation ausreichend zu fördern. Die Anlage eines mehrjährigen Blühstreifens sollte immer der Anlage eines rotierenden einjährigen Blühstreifens vorgezogen werden. Da die Flächen jedes Jahr auf einer anderen Stelle errichtet werden, können sich kaum bodengebundene Insekten in der Fläche im Vergleich zu mehrjährigen Strukturen etablieren, wodurch die Verfügbarkeit von Insektennahrung nur mit mittel bist gut zu bewerten ist.
Bewertung einjähriger Blühstreifen, Variante a.)
Brutdeckung | Insektennahrung | Winternahrung | Winterdeckung |
– | o bis + | – | – |
Eignung: ++ = sehr gut, + = gut, o = mittel, – nicht gegeben
Bewertung einjähriger Blühstreifen, Variante b.)
Brutdeckung | Insektennahrung | Winternahrung | Winterdeckung |
– | o bis + | + | + |
Eignung: ++ = sehr gut, + = gut, o = mittel, – nicht gegeben
Einjährige Blühstreifen im Greening
Aufgrund der Mindestbewirtschaftungspflicht sind Brachflächen und Feldränder aus dem Greening immer als einjährige Blühflächen zu werten. Die Bewertung ist daher analog der oben bereits genannten Punkte zu sehen.