Rebhuhnhegering Groß-Gerau und IG Offenlandarten

Berufung in den Naturschutzbeirat des Landkreises Groß-Gerau

Im Februar 2020 wurden 2 Mitglieder des Rebhuhnhegerings Groß-Gerau in den Naturschutzbeirat des Landkreises berufen.

Zusätzlich stellen wir den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem engagierten Naturschützer einer anderen Naturschutzvereinigung.

In Hessen sind die Naturschutzbeiräte unabhängige Gremien mit Beratungsfunktion der unteren Naturschutzbehörde.

Die gesetzliche Grundlage der Naturschutzbeiräte ist im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) vom 20. Dezember 2010 geregelt. Der Naturschutzbeirat wird von der jeweiligen Naturschutzbehörde über insbesondere folgende Punkte unterrichtet:

  • die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen,
  • Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt,
  • für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutsame Vorgänge, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.

Die Berufung erfolgt für 5 Jahre. Die Mitglieder der Beiräte gelten als orts- und sachkundige Personen im Sinne des Gesetzes.

Wir freuen uns, dass wir uns ehrenamtlich in den Naturschutzbeirat einbringen können. Wir engagieren uns in unserer Freizeit für, eine auf wissenschaftlichen Grundlagen fundierten, Schutz und die Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt unseres Kreises.

Gespannt sind wir auf die anspruchsvolle Aufgabe und die konstruktive Zusammenarbeit mit weiteren naturschutzfachlichen Experten des Kreises.

Hier zeigt sich deutlich, dass Jäger einen hohen Stellenwert für den Natur- und Artenschutz darstellen.

Der Presseartikel zur Berufung in den Naturschutzbeirat finden Sie auf der Homepage des Landkreises Groß-Gerau.